Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIEL CHIO AACHEN

Für die Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels auf der @chio_aachen Instagram Seite („Gewinnspiel“) gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen („Teilnahmebedingungen“). Soweit in den Teilnahmebedingungen die männliche Form verwendet wird, gilt die Bezeichnung entsprechend für weibliche und diverse Personen:

 

  1. Veranstalter
    • Das Gewinnspiel wird ausschließlich veranstaltet von dem Aachen-Laurensberger Rennverein e.V. (ALRV), Albert-Servais-Allee 50, 52070 Aachen („Veranstalter“).
    • Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook. Es wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsort, unterstützt oder organisiert und begründet keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Instagram oder Facebook. Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich vom Veranstalter bereitgestellt.
  2. Gewinnspielzeitraum: Das Gewinnspiel läuft vom 31.3.2024, 10:00 Uhr bis 07.04.2024, 24:00 Uhr („Gewinnspielzeitraum“).
  3. Teilnahmeberechtigung
    • Zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt sind ausschließlich natürliche, geschäftsfähige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Veranstalter behält sich vor, einen Altersnachweis zu fordern und bei Nichtvorlage die Teilnahme (ggf. rückwirkend) zu verweigern.
    • Ein Anspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig und kostenlos.
    • Mitarbeiter des Veranstalters und der Aachener Reitturnier GmbH sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind auch alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen sowie deren Familienangehörige. Eine Teilnahme über Gewinnspielagenturen oder über sonstige Dritte, die für ihre Leistungen ein Entgelt verlangen, ist unzulässig.
    • Der Veranstalter behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei unlauterem Handeln oder (c) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel. Die Ziffern 9 und 10 bleiben unberührt.

 

  1. Ablauf des Gewinnspiels
    • Die Teilnahme erfolgt durch einen Kommentar unter dem Posting vom 31.3.2024 auf dem Instagramkanal (chio_aachen).
    • Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
    • Es werden nur Kommentare berücksichtigt, die innerhalb des Gewinnspielzeitraums eingegangen sind.
    • Jede Person darf nur einmal teilnehmen. Es ist strikt untersagt, mehrere Konten zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss vom Gewinnspiel.
    • Kommentare, deren Inhalt oder Form, Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, werden nicht berücksichtigt und ggf. rechtlich verfolgt.
  2. Gewinn
    • Der Gewinn umfasst 2 Tickets für das Konzert Pferd und Sinfonie am 28.6.2024.
    • Nach Teilnahmeschluss wird ein Gewinner im Rahmen einer Verlosung nach Zufallsprinzip unter allen Teilnehmern ausgelost.
    • Der Gewinn ist nicht übertragbar (beachte hierzu insb. Ziffer 9) und kann nicht in bar ausgezahlt werden. Ebenso ist ein Umtausch des Gewinns nicht möglich. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
  3. Änderung des Gewinns: Der Veranstalter behält sich vor, den Gewinn jederzeit ohne Ankündigung zu verändern. Dem Teilnehmer stehen keinerlei Ansprüche (z.B. Schadensersatz) bei Änderung des Gewinns durch den Veranstalter zu.
  4. Verlegung/Abbruch/Absage: Der Veranstalter ist berechtigt, für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ggf. abzubrechen.
  • Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung behält der Gewinn seine Gültigkeit. In diesem Fall kann der Teilnehmer den Gewinn kostenfrei zurückgeben (E-Mail ausreichend). Dem Teilnehmer stehen keinerlei Ansprüche (z.B. Schadens- oder Aufwendungsersatz) zu. Dies gilt auch bei Abbruch einer Veranstaltung.
  • Wird die Veranstaltung abgesagt oder muss sie nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden, so verfällt der Gewinn ersatzlos. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen gegenüber dem Teilnehmer nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten.
  1. Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
    • Der Gewinner wird nach Ende des Gewinnspiels zeitnah per Antwort auf seinen Kommentar oder eine Direkt-Nachricht informiert.
    • Der Teilnehmer hat sich innerhalb von zwei Tagen, nachdem die Gewinnbenachrichtigung versendet worden ist, zu melden. Meldet sich der Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Tagen nach Versendung der Gewinnbenachrichtigung, so wird ein neuer Gewinner ermittelt.
    • Sollte der Gewinner Kontaktmöglichkeiten angegeben haben und diese fehlerhaft sein (z.B. E-Mailadresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des Gewinners.
    • Der Gewinn wird an den Gewinner versendet. Über den Versandweg entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen. Eventuell für den Versand des Gewinns anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter.
    • Der Gewinner kann unter Nennung des vollständigen Namens veröffentlicht werden.
  2. Weitergabeverbot: Die Vergabe des Gewinns erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Teilnehmer. Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf respektive Nutzung ist untersagt und bleibt allein dem Veranstalter vorbehalten. Dem Teilnehmer ist es insbesondere untersagt, den Gewinn
  • öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) oder bei nicht vom Veranstalter autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo etc.) zum Kauf anzubieten oder zu veräußern; oder
  • an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben; oder
  • ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.

Im Fall eines Verstoßes gegen diese Regelung ist der Veranstalter berechtigt, den Gewinn vor Übergabe oder Versand nicht an den Teilnehmer zu liefern, die betroffenen Tickets zu sperren und dem Teilnehmer entschädigungslos den Zutritt zum Turniergelände zu verweigern oder ihn des Turniergeländes zu verweisen sowie gegen den Teilnehmer eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.000,00 EUR zu verhängen.

  1. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen: Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder den begründeten Verdacht eines Verstoßes durch den Teilnehmer ist der Veranstalter berechtigt, den jeweiligen Teilnehmer mit sofortiger Wirkung auszuschließen. In einem derartigen Fall ist der Veranstalter berechtigt, den Gewinn abzuerkennen oder gegebenenfalls zurückzuverlangen.
  2. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  3. Haftung: Für Schäden, die dem Gewinner aufgrund von Sach- oder Rechtsmängeln entstehen, haftet der Veranstalter nur bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Übrigen ist eine Haftung wegen Sach- oder Rechtsmängeln ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall haftet der Veranstalter für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt.
  4. Turnierplatzordnung: Dem Teilnehmer wird bei Übermittlung des Gewinns die Turnierplatzordnung des Veranstalters übermittelt. Der Teilnehmer erkennt dieses Regelwerk für sich als verbindlich an und verpflichtet sich, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten.
  5. Ergänzungen und Änderungen: Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse oder der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu ergänzen oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Teilnehmer zumutbar ist. Sämtliche Änderungen werden dem Teilnehmer bekannt gegeben. Die Ergänzungen oder Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen.
  6. Rechtswahl, Rechtsweg: Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Aachen.
  7. Schlussklausel: Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser Teilnahmebedingungen.

Aachen, im Februar 2024

 

 

Hinweise zum Datenschutz

 

  1. Datenverarbeitung: Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern angegeben und erfasst werden, werden diese vom Veranstalter ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels (u.a. auch Benachrichtigung der Teilnehmer und Versand des Gewinns) erhoben und verarbeitet. Auch eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt lediglich an Partner oder Dienstleister des Veranstalters zur Durchführung des Gewinnspiels.

Darüber hinaus findet eine Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht statt, es sei denn, der Teilnehmer hat in die weitergehende Verarbeitung oder Speicherung eingewilligt, es besteht eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters oder es liegt ein berechtigtes Interesse des Veranstalters, insbesondere im Hinblick auf die Verteidigung gegen Rechtsansprüche vor.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b, c und f und – im Falle einer Einwilligung des Teilnehmers – a DSGVO.

  1. Aufbewahrung: Sobald das Gewinnspiel beendet ist und der Teilnehmer nicht gewonnen hat, werden alle erhobenen Daten nach 6 Monaten vollumfänglich gelöscht, es sei denn, aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen ist eine längere Speicherdauer erforderlich.

Die Daten des Gewinners werden nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) nach § 147 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) für Buchungsbelege 10 Jahre und gemäß § 257 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) für Geschäftsunterlagen 6 Jahre gespeichert.

  1. Besondere Hinweise zu Instagram/Facebook: Der Veranstalter führt das Gewinnspiel über die sozialen Netzwerke Instagram und/oder Facebook durch und greift in diesem Rahmen auf die damit zusammenhängenden Dienste der Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland („Meta“) zurück. Bei der Teilnahme am Gewinnspiel wird daher auch eine Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten sowie etwaig zusätzlicher Daten des Teilnehmers (insb. IP-Adresse) auch bei Meta ausgelöst. Die Informationen können von Meta verwendet werden, um dem Veranstalter als Betreiber einer Facebook- oder Instagram-Seite statistische Informationen wie etwa Geschlechter- und Altersverteilung über die Inanspruchnahme der jeweiligen Seite zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kann Meta Ihnen entsprechend Ihren Präferenzen weitergehende Informationen oder Werbeanzeigen auf Instagram oder Facebook anzeigen. In diesem Fall ist der Veranstalter gemeinsam mit Meta für die Datenverarbeitungsvorgänge im Sinne des Art. 26 DSGVO verantwortlich.

Nähere Informationen hierzu stellt Meta in Bezug auf Facebook unter folgendem Link zur Verfügung: http://de-de.facebook.com/help/pages/insights.

Der Veranstalter hat daher mit Meta, auch für die Durchführung des Gewinnspiels, gemäß Art. 26 Abs. 1 DSGVO einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit geschlossen, das sog. Page Insights Controller Addendum.

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch Meta finden sich in den Datenschutzrichtlinien von Meta: https://help.instagram.com/519522125107875 bzw. https://de-de.facebook.com/privacy/policy/.

  1. Betroffenenrechte: Den Teilnehmern stehen die Betroffenenrechte nach Art. 15 bis 21 DSGVO sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Art. 77 DSGVO zu; insbesondere haben sie das Recht, Auskunft über die über sie gespeicherten Daten zu verlangen und/oder der Speicherung und/oder Nutzung ihrer Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen und die Löschung bzw. Sperrung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  2. Kontaktdaten:

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Aachen-Laurensberger Rennverein e.V.

Vorstand: Philip Erbers, Birgit Rosenberg

Albert-Servais-Allee 50, 52070 Aachen

E-Mail: info@chioaachen.de

Tel.: (0)241 – 9171-0

Fax: (0)241 – 9171-199

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

datenschutz@chioaachen.de

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40123 Düsseldorf

Tel.: (0)211 – 384240

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

  1. Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Datenschutz des Veranstalters finden sich unter https://www.chioaachen.de/de/datenschutz_erklaerung/.

 

 

Aachen, im Februar 2024